Mitgliedsbeitrag

DER MONATLICHE MITGLIEDSBEITRAG BETRÄGT FÜR:

  1. Kinder, Schüler, Auszubildende, Studierende [soweit diese nicht aktiv am Spiel- und/oder Trainingsbetrieb teilnehmen] Schwerbehinderte, Arbeitslose und Rentner: 5,00 €
  2. am Spielbetrieb teilnehmende Kinder und Jugendliche im Alter bis 14 Jahre: 14,00 €
  3. am Spielbetrieb teilnehmende Kinder- und Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren: 18,00 €
  4. am Spielbetrieb teilnehmende Erwachsene: 20,00 €
  5. Erwachsene [ab Vollendung des 18. Lebensjahres; soweit nicht unter a) oder d) erfasst]: 10,00€
  6. juristische Personen: 200,00 € jährlich
  7. lebenslange Mitgliedschaft: 1.966,00 € einmalig

Beitragszahlung

Der Beitrag ist nach Wahl des Mitgliedes entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten.
Genauere Informationen dazu finden Sie unter dem Reiter „Satzung und Beitragsordnung“.

Aufnahmegebühr

Bei Begründung der Mitgliedschaft ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € zu zahlen.

Mitgliederverwaltung

E-Mail: mitglieder@hallescherfc.de