Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft stellt nicht nur die engste Bindung zum Club dar. Sie bietet zugleich die Chance, Belange im Verein mitzugestalten und im höchsten Gremium – der Mitgliederversammlung – die Clubführung zu wählen und im Rahmen des jährlichen Rechenschaftsberichtes Informationen über den aktuellen Sachstand und die Entwicklung unseres HFC zu erhalten.

Als Mitglied des Halleschen FC e. V. erhältst Du außerdem sehr attraktive PREISNACHLÄSSE auf die Dauerkarten für die Heimspiele im LEUNA-CHEMIE-STADION in der Regionalliga sowie (sofern jeweils technisch bzw. auf Grund der zur Verfügung gestellten Anzahl möglich) ein VORKAUFSRECHT auf Karten zu Spielen, bei welchen eine erhöhte Nachfrage besteht bzw. welche kontingentiert sind (Auswärtsspiele, DFB-Pokal, … ).

Des Weiteren erhältst Du als Mitglied ebenfalls ein Vorkaufsrecht auf limitierte Fanartikel und 10% auf deinen Einkauf im HFC-Fanshop.

 

Mitgliedsbeitrag

DER MONATLICHE MITGLIEDSBEITRAG BETRÄGT FÜR:

 

Kinder, Schüler, Auszubildende, Studierende [soweit diese nicht aktiv am Spiel- und/oder Trainingsbetrieb teilnehmen] Schwerbehinderte, Arbeitslose und Rentner: 5,00 €

am Spielbetrieb teilnehmende Kinder und Jugendliche im Alter bis 14 Jahre: 14,00 €

am Spielbetrieb teilnehmende Kinder- und Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren: 18,00 €

am Spielbetrieb teilnehmende Erwachsene: 20,00 €

Erwachsene [ab Vollendung des 18. Lebensjahres; soweit nicht unter a) oder d) erfasst]: 10,00€

juristische Personen: 200,00 € jährlich

lebenslange Mitgliedschaft: 1.966,00 € einmalig

Beitragszahlung

Der Beitrag ist nach Wahl des Mitgliedes entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten.
Genauere Informationen dazu finden Sie unter dem Reiter „Satzung und Beitragsordnung“.

Aufnahmegebühr

Bei Begründung der Mitgliedschaft ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € zu zahlen.

 

Ermäßigungen

Erwachsene haben, soweit sie nicht älter als 65 Jahre sind, nur dann Anspruch auf die oben unter BEITRAGSSATZ unter Buchstabe a) oder b) geregelte Beitragsermäßigung, wenn sie die Voraussetzungen hierfür nachgewiesen haben. Sollte ein solcher Nachweis nicht jährlich unaufgefordert erbracht werden, wird der nicht ermäßigte Beitrag (10,00 Euro monatlich) geschuldet.

Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.

 

Satzung & Beitragsordnung

Bevor Sie Mitglied werden, können Sie sich hier in Ruhe über die Satzung und die aktuelle Beitragsordnung des Halleschen FC informieren.

HFC Satzung

HFC Wahlordnung

HFC Beitragsordnung

 

Bündnis aktiver Mitglieder

Im Bündnis Aktiver Mitglieder (BAM) haben sich engagierte HFC-Mitglieder unterschiedlichsten Alters zusammengefunden. Sie sind in verschiedensten Fanclubs oder als Einzelpersonen aktiv und zu den Heimspielen in allen Stadionbereichen sowie auswärts im HFC Gästeblock anzutreffen.

Das Bündnis versteht sich als Bindeglied zwischen den HFC-Mitgliedern und den Vereinsverantwortlichen, gestaltet Aktivitäten der Mitgliederbasis zwischen den jährlichen Mitgliederversammlungen, bündelt Meinungen aus dem Fanbereich, organisiert Mitgliederaktionen und wirbt für eine lebendige Mitgestaltung des Halleschen Fußballclubs.

 

Mitgliederrat

Um Eure Vorschläge, Anregungen, Kritik, Hinweise, Empfehlungen etc. besser aufnehmen zu können, haben wir ein Postfach in Form einer E-Mail-Adresse eingerichtet: mitgliederrat@hallescherfc.de. Neben der persönlichen Ansprache im und außerhalb des Stadions könnt Ihr den Mitgliederrat hierüber jederzeit erreichen. Eure Anliegen werden aufgenommen und anschließend gemeinsam umgesetzt bzw. an Vorstand oder Verwaltungsrat herangetragen.

Wir freuen uns auf Eure Unterstützung getreu unserem Motto: Nur zusammen!

Der neu gewählte Mitgliederrat hat seine Arbeit aufgenommen!

In der Mitgliederversammlung unseres Halleschen Fußballclubs am 14. Januar 2024 wurde erstmals ein Mitgliederrat als offizielles Vereinsorgan neben der Mitgliederversammlung, dem Verwaltungsrat und dem Vorstand gewählt. Gewählt wurden Caterina Kästner, Thomas Drüppel, Andreas Heckel, Ralf Kleymann und Tom List.

Die Aufgaben des Mitgliederrats ergeben sich aus § 16 der Satzung des HFC und sind insbesondere:

  • Betreuung und Sicherung des Vereinslebens gemäß der Grundsätze nach § 2 und § 2a der Satzung
  • Laufende Beratung des Vorstandes und des Verwaltungsrates
  • Vertretung der Fan- und Mitgliederinteressen gegenüber dem Vorstand und dem Verwaltungsrat mit eigenem Antragsrecht im Vorstand in Fan- und Mitgliederfragen
  • Mitwirkung bei der Mitgliederbetreuung
  • Ehrungen
  • Vorbereitung und Leitung der Wahlen des Vorstandes und des Verwaltungsrates
  • Beteiligung und Anhörung bei Ausschluss von Mitgliedern

Der Mitgliederrat hat sich mittlerweile konstituiert, ist zu ersten Sitzungen zusammengekommen und hat seine Arbeit aufgenommen.