1. Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich:
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Inhalt eines Vertrages über den
Kauf einer Eintrittskarte oder sonstigen Zugangsberechtigung, für den Besuch von Spielen
des Halleschen Fußballclub e.V. Durch den Erwerb und die Verwendung der Eintrittskarte /
Zugangsberechtigung (nachfolgend Eintrittskarte) akzeptiert der jeweilige Erwerber /
Inhaber die Geltung dieser AGB.
Diese AGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, dass durch den Erwerb
und/oder die Verwendung von Eintrittskarten, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen
des Halleschen Fußballclub e.V. berechtigen, wenn die Eintrittskarten vom Halleschen
Fußballclub e.V. oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben wurden. Darüber hinaus
gelten diese AGB auch für Veranstaltungen Dritter, welche im Stadiongelände abgehalten
werden. Sollten diese AGB mit den AGB des Heimclubs oder Dritter in Widerspruch stehen,
haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Halleschen Fußballclub e.V. die
nachfolgenden AGB Vorrang.
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch von Spielen des Halleschen Fußballclub e.V.
1.2 Auswärtstickets:
Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb
und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des
HFC berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom HFC
oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den
Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen,
insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten die ATGB mit
diesen Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen
dem Kunden und dem HFC die ATGB Vorrang.
2. Kartenkauf / Bestellung
2.1. Eintrittskarten für die Heimspiele des Halleschen Fußballclub e.V. oder sonstige
Veranstaltungen sind grundsätzlich nur beim Ticketservice des Halleschen Fußballclub
e.V. und/oder den vom Verein autorisierten Vorverkaufsstellen zu erwerben. Eine
Limitierung des Kartenkaufs kann der Hallesche Fußballclub e.V. zu bestimmten Heimspielen
veranlassen und/oder auch eine Einschränkung der Verkaufsstellen.
2.2. Onlinebestellungen können über den Online-Ticketshop, des Halleschen Fußballclub
e.V., erfolgen. Die Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen
werden.
2.3. Der Eintrittspreis ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Halleschen Fußballclub
e.V. Zuzüglich zum Preis wird dem Kunden bei einem Versand der Eintrittskarten eine
Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Sämtliche Entgelte werden im Zuge des
Bestellvorganges ausgewiesen und sind mit Vertragsabschluss / Bestätigung der Bestellung
fällig.
2.4. Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht
erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung,
Rückbuchung), ist der Hallesche FC e.V. berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw.
die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren
ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen bleibt dem Halleschen FC e.V. vorbehalten.
2.5. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern
keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Halleschen Fußballclub e.V. oder des
vom Halleschen Fußballclub e.V. beauftragten Dritten vorliegt.
3. Reklamationen
Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel
aufweisen, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Tickets beim Kunden,
spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, per E-Mail, per Telefax
oder auf dem Postweg an die in Ziffer 12 genannte Kontaktadresse erfolgen. Mängel in
diesem Sinne sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich
Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende
wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform
und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung
der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes
oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Hallesche FC e.V.
dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus.
Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern
eine solche obliegt der Kulanz des Halleschen FC e.V.
4. Rückgabe
4.1. Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein
Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist eine
Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 5.2. zulässig.
Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
4.2. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses stehen die genauen Spieltermine und die
Anfangszeiten oftmals noch nicht fest, da der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die genauen
Spieldaten teilweise erst kurzfristig bekannt gibt. Findet das Spiel an einem Termin des sich
über mehrere Kalendertage erstreckenden Spieltages statt, behalten die Karten ihre
Gültigkeit. Die Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden oder umgetauscht
werden; es liegt in diesen Fällen keine Spielabsage oder Spielverlegung vor.
4.3. Im Falle eines vom Halleschen Fußballclub e.V. nicht zu vertretenden Spielabbruchs
besteht kein Rückgaberecht. Für ein eventuell stattfindendes Wiederholungsspiel behält die
Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe
eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter
Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist der Hallesche FC e.V. berechtigt, vom
Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel
zurückzutreten bzw. Dauerkarten zu sperren. Die betroffenen Kunden erhalten gegen
Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Halleschen
FC e.V. nach Wahl des Halleschen FC e.V. den entrichteten Ticketpreis – im Fall von
Dauerkarten anteilig – erstattet; Bearbeitungs- und Versandgebühren werden nicht
erstattet.
5. Weiterverkauf
5.1. Der Hallesche Fußballclub e.V. verfolgt beim Verkauf von Eintrittskarten eine
Preispolitik, die den sozialen und gesellschaftspolitischen Funktionen des Fußballs gerecht
werden soll. Insbesondere soll auch wirtschaftlich schlechter gestellten Personengruppen
der Besuch von Spielen des Halleschen Fußballclub e.V. ermöglicht werden. Der Hallesche
Fußballclub e.V. behält sich deshalb vor, mögliche Preisspannen bewusst nicht
auszuschöpfen. Unter diesem Aspekt, als auch aus sicherheitstechnischen Gründen zur
Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der
Spiele, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der
aufeinandertreffenden Mannschaften sowie zur Vermeidung von Schwarzhandel und
Spekulationen kann der Kunde deshalb Eintrittskarten ausschließlich nur für private Zwecke
erwerben und nutzen.
Dem Kunden ist deshalb ausdrücklich untersagt:
a) die Eintrittskarten öffentlich oder über das Internet zum Kauf anzubieten;
b) die Eintrittskarten zu einem höheren Preis zum Kauf anzubieten, zur Deckung etwaiger
Versand- oder Transportkosten bleibt ein Preisaufschlag bis zu maximal 15 % des Preises
unbenommen;
c) die Eintrittskarten an professionell gewerbliche Weiterkäufer und/oder
Auktionsplattformen zu verkaufen oder weiter zu geben;
d) die Eintrittskarten an Personen weiterzugeben, die mit einem Stadionverbot belegt
sind, sofern von dieser Tatsache Kenntnis bestand oder hätte bestehen müssen;
e) die Eintrittskarten an Fans des Gästevereins weiterzugeben, sofern dieser Umstand
bekannt war oder hätten bekannt sein müssen;
5.2. Soweit eine Weitergabe von Eintrittskarten nach Maßgabe der vorliegenden AGB
zulässig ist, ist Bedingung, dass der Dritterwerber / neue Inhaber der Eintrittskarten auf die
Geltung dieser AGB hingewiesen wird mit der Maßgabe, dass der Dritterwerber sich mit der
Geltung dieser AGBs zwischen ihm und dem Halleschen Fußballclub e.V. einverstanden
erklärt.
5.3. Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziff. 5.1. und 5.2. ist der Hallesche Fußballclub e.V.
berechtigt:
● ein Hausverbot zu verhängen und den zukünftigen Verkauf von Eintrittskarten zu
verweigern;
● die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 1.000 €
zu fordern, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten. Die genaue
Höhe der Vertragsstrafe wird vom Halleschen Fußballclub e.V. im Einzelfall nach
billigem Ermessen festgelegt und im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht. Die
Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadenersatzansprüche des Halleschen Fußballclub
e.V. wegen des Verstoßes anzurechnen.
● die betreffenden Eintrittskarten - auch elektronisch - zu sperren und dem Eintrittskarteninhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus
dem Stadion zu verweisen.
Bei schweren, insbesondere mehrfachen Verstößen eines Vereinsmitgliedes kann der
Hallesche Fußballclub e.V. nach Maßgabe der Satzung / Vereinsordnung die
Vereinsmitgliedschaft entziehen. Die Geltendmachung weiterer etwaiger zivil- und
strafrechtlicher Ansprüche bleiben vorbehalten.
6. Zugang zum Stadion, Recht am eigenen Bild
6.1. Der Aufenthalt im und am Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zum Stadion
unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung.
6.2. Der Zugang zum Stadion / zur Veranstaltung wird Besuchern nur bei Vorlage einer
gültigen Eintrittskarte / Zugangsberechtigung gewährt. Besucher mit ermäßigten
Eintrittskarten wird der Zugang zur Veranstaltung nur gewährt, wenn Sie beim Einlass den
Grund der Ermäßigung, z.B. Vorlage des Schüler-, Studentenausweises,
Schwerbeschädigtenausweis usw. nachweisen können.
Der ermäßigte Personenkreis ist der Preisliste zu entnehmen und kann unter der unter Ziffer
12 angeführten Kontaktadresse erfragt werden.
6.3. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten Ablaufs der Veranstaltung ist jeder
Besucher verpflichtet, den Anweisungen der Polizei und der Ordnungskräfte im Stadion
Folge zu leisten, auf Anforderung seine Eintrittskarte / Zugangsberechtigung zu zeigen und
auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Im Fall sachlicher Gründe ist auf eine
entsprechende Aufforderung hin ein anderer Platz als auf der Eintrittskarte ausgewiesen
einzunehmen.
6.4. Jeglicher Missbrauch der Eintrittskarte ist untersagt. Neben den in Ziffer 9 genannten
Sanktionen kann im Falle der Zuwiderhandlung der Einzug der Eintrittskarte /
Zugangsberechtigung erfolgen.
6.5. Jeder Inhaber einer Eintrittskarte willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für
Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen / Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die
vom Halleschen Fußballclub e.V. oder von autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der
Veranstaltung erstellt werden, ein.
7. Verbote
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung ist das Mitführen und Benutzen folgender
Gegenstände untersagt:
● alkoholische Getränke aller Art;
● Fahnenstangen über 1,5 m Länge und / oder mehr als 3 cm Umfang;
● rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial;
● pyrotechnische Artikel aller Art, wie insbesondere Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln,
● Rauchbomben, Raketen;
● Gassprühdosen, sowie ätzende und färbende Substanzen;
● Glasflaschen und -behälter jeglicher Art;
● Getränkedosen und Klappstühle;
● Waffen sowie Gegenstände jeglicher Art, die als Waffen oder Wurfgeschosse
verwendet werden können;
● Tetrapacks über 0,5 l Fassungsvermögen;
● Plastikflaschen jedweder Art und Größe;
● Tiere;
● Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen.
Dem Halleschen Fußballclub e.V. bleibt vorbehalten, im Einzelfall das Mitführen von anderen
nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschosse verwendbaren
Gegenständen auf dem Stadiongelände zu untersagen, soweit dies für die Sicherheit der
Veranstaltung erforderlich ist.
8. Verhalten im Stadionbereich
8.1. Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein
anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert
oder belästigt wird.
8.2. Verbale Äußerungen, Parolen oder Fangesänge sowie entsprechende Gesten und
Symbole, die nach Art und/oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund von Hautfarbe,
Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Beruf zu diffamieren oder als Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen eingestuft sind oder diesen ähnlichsehen, sind verboten.
8.3. Im Stadionbereich ist es verboten, bei Platzkarten einen anderen als den
ausgewiesenen Platz einzunehmen, sofern nicht ausdrücklich von den Ordnungs- und
Sicherheitskräften angewiesen. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht in Blöcken mit
freier Sitzplatzwahl.
8.4. Es ist untersagt, sich in den Zu- und Aufgängen (Fluchtwegen) zu den Zuschauerplätzen
aufzuhalten, auf den Bänken, Sitzen, freien Plätzen oder im Tribünenbereich zu stehen sowie
den Innenraum und die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu
betreten.
8.5. Es ist im Stadionbereich verboten, Gegenstände (insbesondere in den Innenraum oder
in den Zuschauerraum) zu werfen, außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder
das Stadiongelände in sonstiger Weise zu beschmutzen, wie z.B. durch Werfen von Konfetti,
Papierrollen oder Papierschnipseln.
8.6. Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung
bedürfen der vorherigen Genehmigung des Halleschen Fußballclubs e.V.
8.7. Das Sammeln und/oder Erheben und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder
Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf (z.B. Ereignis- oder
Positionsdaten), das Verhalten oder andere Faktoren in einem Spiel oder jede Art der
Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material in einem Spiel (sei es mit
elektronischen Geräten oder auf eine andere Weise) zu kommerziellen Zwecken (insb. Für
Wetten und Glücksspiel), ist im Stadion untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche
vorherige Zustimmung des Veranstalters vor. Ebenso untersagt ist es, andere Personen bei
derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten
benutzt werden können, dürfen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des
Veranstalters nicht ins Stadion mitgebracht werden. Im Falle des Verstoßes gegen diese
Bestimmungen und Bedingungen kann Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zum
Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.
8.8. Das Befahren des Stadiongeländes mit Fahrzeugen aller Art ist nur mit
Sondergenehmigung zulässig. Die Fahrzeuge sind ausschließlich an den hierfür erlaubten
Plätzen abzustellen.
8.9. Gästefans erhalten keinen Zutritt in die Heimbereiche des Stadions. Dies gilt ebenso für
Zuschauer mit sichtbaren Fan-Utensilien des Gastvereins. Des Weiteren behält sich der
Hallesche Fußballclub e.V. vor, bei Zuwiderhandlungen der o.g. Punkte ein vorübergehendes
und/oder dauerhaftes Stadionverbot zu erteilen. Tickets verlieren ihre Gültigkeit ohne
Anspruch auf Erstattung.
9. Sanktionen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen kann
- der Zutritt zum Stadionbereich verweigert werden;
- der Besucher aus dem Stadionbereich verwiesen werden;
- ein Stadionverbot erteilt werden.
Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ist ausgeschlossen. Im Falle eines
Stadionverbotes gegen einen Dauerkarteninhaber besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
des Entgeltes.
Das Recht zur Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche durch den Halleschen
Fußballclub e.V. wird hierdurch nicht ausgeschlossen und bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Ausübung der Hausrechte bleibt unberührt.
11. Veranstaltungsabsagen / Höhere Gewalt
11.1. Sollten Veranstaltungen Dritter abgesagt werden, so hat der Kunde grundsätzlich den
Rückerstattungsanspruch gegenüber dem Drittveranstalter. Der Hallesche Fußballclub e.V.
ist hier lediglich Vermittler. Soweit Kunden in diesen Fällen Ansprüche beim Verein
anmelden, wird dieser die Ansprüche an den Drittveranstalter weiterreichen.
10. Haftung
10.1. Der Aufenthalt an und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr.
10.2. Der Hallesche Fußballclub e.V. haftet nicht für Sachschäden sowie
Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind,
soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Halleschen Fußballclub
e.V., des gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen vorliegen.
10.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird
nur gehaftet, soweit diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Halleschen
Fußballclub e.V., der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (wesentliche Nebenpflicht), ist die Haftung des
Halleschen Fußballclub e.V. auf vertragstypische, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
vorhersehbare Schäden begrenzt.
10.5. Eine Haftung für leicht fahrlässige Verletzung von nicht wesentlichen Nebenpflichten
besteht nicht.
10.6. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen erfassen auch die persönliche Haftung der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Halleschen Fußballclub e.V.
11.2. Sollten Veranstaltungen / Spiele aufgrund höherer Gewalt und gegebenenfalls daraus
folgenden behördlichen Anordnungen / Verordnungen nicht stattfinden können, so behalten
die Karten zunächst ihre Gültigkeit für eventuelle Ersatzveranstaltungen. Erst wenn
ausgeschlossen ist, dass eine Ersatzveranstaltung stattfindet, besteht ein
Rückerstattungsanspruch, der nach diesen Geschäftsbedingungen abgewickelt wird.
12. Kontaktadresse
Für Rückfragen können folgende Kontaktmöglichkeiten des Halleschen Fußballclub e.V.
genutzt werden:
Hallescher Fußballclub e.V., Merseburger Straße 97, 06112 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 279555-20
Telefax: (0345) 279555-33
Internet: www.hallescherfc.de
E-Mail: club@hallescherfc.de
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam,
undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des
Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
13.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
13.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Halle (Saale), Stand: 01. November 2022