Der Hallesche FC wird am Sonntag, dem 23. März 2025, die nächste Mitgliederversammlung durchführen. Nach Ablauf der regulären Amtszeit von 3 Jahren stehen auf dieser Mitgliederversammlung als Tagesordnungspunkte u.a. die Wahlen zum Vorstand, des Verwaltungsrats als auch der Kassenprüfer an.
Das hierzu notwendige Wahlverfahren wird mit der Bekanntmachung dieses Wahlaufrufs eingeleitet (§ 6 der Wahlordnung).
Wahlvorschläge (Bewerbungen) für den Vorstand, den Verwaltungsrat und die Kassenprüfer können in der Geschäftsstelle (Rathausstraße 7, 06108 Halle Saale) eingereicht werden.
Für den Vorstand und Verwaltungsrat können HFC-Mitglieder über 18 Jahre, die mindestens ein Jahr Vereinsmitglieder sind, kandidieren. Mit dem jeweiligen Wahlvorschlag sind die Voraussetzungen nach § 4 dieser Wahlordnung mitzuteilen. Soweit erforderlich, sind geeignete Nachweise beizufügen. Mit der Bewerbung ist zudem ein Führungszeugnis einzureichen.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am Freitag, dem 07. Februar 2025. Für die Wahrung der Frist muss der Wahlvorschlag mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bis zum Ablauf der Frist in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Der Wahlausschuss