Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Halleschen FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 16.680 Euro belegt.

Die erste Strafe resultiert aus Vorfällen während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 11. Mai 2024. Für diese Vorfälle wurde eine Geldstrafe von 9.000 Euro verhängt. Die zweite Strafe in Höhe von 7.680 Euro wurde aufgrund von Vorkommnissen im Drittligaspiel gegen Borussia Dortmund II am 18. Mai 2024 ausgesprochen.

Der Hallesche FC hat den beiden Urteilen zugestimmt, womit diese rechtskräftig sind.