Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat unseren Halleschen Fußballclub wegen unsportlichen Verhaltens in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 38.150 Euro verurteilt.

Im Rahmen von Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor kam es im Auswärtsspiel gegen Erzgebirge Aue Spielunterbrechungen, die den regulären Ablauf des Spiels und beeinträchtigten. Geahndet wurden weiterhin Aktionen zu den Heimspielen gegen Lübeck und Mannheim.

Den Urteilen wurde zugestimmt, diese sind damit rechtskräftig.