Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat unseren Halleschen Fußballclub im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 1850 Euro belegt.
Geahndet wurden die Aktionen in Aue und Dresden. Dem Urteil wurde zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.