Der Hallesche FC wird am Sonntag, den 14. Januar 2024, die nächste Mitgliederversammlung durchführen. Ein Tagesordnungspunkt wird die Wahl für das erstmalig zu bildenden Vereinsorgan des Mitgliederrates sein. Die Wahl des Mitgliederrates soll nach der Wahl des Vorstandes (siehe gesonderter Wahlaufruf) erfolgen.
Das hierzu notwendige Wahlverfahren wird mit der Bekanntmachung dieses Wahlaufrufes eingeleitet, § 6 der Wahlordnung.
Für den Mitgliederrat können HFC-Mitglieder über 18 Jahre, die mindestens seit fünf Jahren Vereinsmitglieder sind, kandidieren.
Wahlvorschläge (Bewerbungen) für den Mitgliederrat können in der Geschäftsstelle (Merseburger Straße 97, 06112 Halle Saale) eingereicht werden. Mit dem jeweiligen Wahlvorschlag sind die Voraussetzungen nach § 4 dieser Wahlordnung mitzuteilen. Soweit erforderlich, sind geeignete Nachweise beizufügen. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am Freitag, den 01. Dezember 2023. Für die Wahrung der Frist muss der Wahlvorschlag mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bis zum Ablauf der Frist in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Der Wahlausschuss