Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Erich Berko im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Pokalspielen belegt.
Berko war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 12. August 2023 von Schiedsrichter Florian Exner des Feldes verwiesen worden.
Dem Urteil wurde zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.