Der Hallesche FC wird am Sonntag, den 15. Januar 2023, die nächste Mitgliederversammlung durchführen. Ein Tagesordnungspunkt wird die Wahl für das erstmalig zu bildendende Vereinsorgan des Mitgliederrates sein.

Die schriftlichen Einladungen an die Mitglieder des Halleschen FC werden fristgerecht samt Tagesordnung versandt, sobald die Bewerbungsfrist verstrichen ist.

Nach neu verabschiedeter Satzung des HFC fungiert der Verwaltungsrat als Wahlausschuss für die Wahl zum Mitgliederrat. Er ist dafür zuständig, der Mitgliederversammlung die Kandidaten für den Mitgliederrat vorzuschlagen. Der Wahlausschuss nimmt dabei auch eine Vorprüfung der Bewerber vor. Für den Mitgliederrat kandidieren können HFC-Mitglieder über 18 Jahre, die mindestens seit fünf  Jahren Vereinsmitglieder sind.

Entsprechend der auf der jüngsten Mitgliedersammlung am 15. Mai 2022 verabschiedeten Satzung und Wahlordnung ist mit der Bewerbung ein Führungszeugnis einzureichen. Bewerber für den Mitgliederrat können ihre Unterlagen in der Geschäftsstelle (Merseburger Straße 97, 06112 Halle Saale) einreichen, sie sollten postalisch bis spätestens 29. November 2022 eingegangen sein.