Der Hallesche FC wird am 9. Dezember eine Mitgliederversammlung mit Wahlen für alle Vereinsgremien durchführen. Dies hat der Vorstand beschlossen und gemeinsam mit dem Verwaltungsrat abgestimmt. Hintergrund ist, dass die Amtszeit des Vorstandes regulär Anfang Februar 2022 endet. Um ausreichend Zeit für die sportliche und finanzielle Vorbereitung der Saison 2022/23 und für die Erarbeitung und Einreichung der Lizenzunterlagen beim DFB zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Wahl notwendig. Damit werden auch die Weichen für die künftige Entwicklung des HFC gestellt.

Die Mitgliederversammlung muss damit ausnahmsweise an einem Wochentag stattfinden, da aufgrund der notwendigen Hygiene-Vorschriften nur bestimmte Veranstaltungsorte in Frage kommen. Diese stehen an den in Frage kommenden Wochenenden aufgrund der hohen Nachfrage nach Veranstaltungsorten im Dezember nicht zur Verfügung.

Nach der gültigen Satzung des HFC tritt jetzt der dreiköpfige Wahlausschuss zusammen. Er ist dafür zuständig, der Mitgliederversammlung die Kandidaten für den Vorstand vorzuschlagen. Der Wahlausschuss nimmt dabei auch eine Vorprüfung der Bewerber vor. Kandidieren können HFC-Mitglieder über 18 Jahre, die mindestens seit 12 Monaten Vereinsmitglieder sind. Auch die Wiederwahl von Mitgliedern des aktuellen Vorstandes ist möglich.

Bewerber für den Vorstand müssen ihre Unterlagen in der Geschäftsstelle einreichen. Neben den persönlichen Daten ist auch eine Begründung für die Kandidatur notwendig. Die Unterlagen sollten postalisch bis spätestens zum 5. November 2021 an die Geschäftsstelle (Merseburger Straße 97, 06112 Halle (Saale)) gesendet werden.