Der Hallesche FC legt gegen das jüngste Urteil des DFB-Sportgerichts nach mündlicher Verhandlung erneut Berufung ein und wendet sich mit dem Einspruch gegen die Wertung des Spiels gegen den SC Preußen Münster nach Benachteiligung bei der Auswechslung mit der Folge des Gegentreffers zum 2:2-Endstand nunmehr an des Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes.
 
Sowohl erstinstanzlich im schriftlichen Verfahren als auch in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Montag in Frankfurt wurden zwar Fehler des Schiedsrichter-Trios eingeräumt, diese allerdings als Tatsachenentscheidung statt als Regelverstoß deklariert.