Der Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels gegen den SC Preußen Münster wegen der Benachteiligung bei der Auswechslung  unmittelbar vor dem Treffer zum 2:2-Endstand wurde am Montag in Frankfurt am Main auch im mündlichen Verfahren zurückgewiesen.

Zwar folgten die DFB-Sportrichter durchaus den Argumenten der HFC-Delegation und räumten Versäumnisse bei der Gewissenhaftigkeit des Auswechselvorgangs durch das Schiedsrichtergespann ein, es blieb in der Bewertung letztlich jedoch wie schon im schriftlichen Einzelrichterverfahren bei der Formulierung „unanfechtbare Tatsachenentscheidung“. Ein Regelverstoß habe demnach nicht vorgelegen.

„Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab und prüfen dann, inwiefern ein erneuter Widerspruch Sinn macht“, erklärt Sportdirektor Ralf Heskamp, der zusammen mit den Zeugen Michael Hiemisch, Pascal Sohm, Terrence Boyd und Jan Washausen der mündlichen Verhandlung beiwohnte.