Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Eintrittskarten des Halleschen FC e. V.
 
1. Geltungsbereich

Für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten zu den Heimspielen des Halleschen FC e. V. (HFC) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zusätzlich unterliegt der Zutritt zum „Stadion am Bildungszentrum“, zum „ERDGAS Sportpark“, zum „Stadion am Böllberger Weg“ und zum „EVH-Zentrum der HFC-Fußballjugend“ (nachfolgend jeweils Veranstaltungsstätte genannt) den an den Veranstaltungsorten ausgehängten Stadionordnungen, welche ausdrücklich in diese AGB einbezogen werden. Durch den Erwerb oder die Verwendung einer Eintrittskarte akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB.

2. Rückgabe, Umtausch und Erstattung der Eintrittskarten

Die Rückgabe und der Umtausch von Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nur dann, wenn die Veranstaltung aus einem vom HFC zu vertretenden Grund nicht stattfindet. Die Erstattung kann nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte erfolgen. Bei deren Verlust wird kein Ersatz geleistet.

3. Nutzung und Weitergabe von Eintrittskarten

Eintrittskarten des HFC dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch erworben und genutzt werden. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf bzw. zum Weiterverkauf mit einer Gewinnerzielungsabsicht ist ohne vorherige Zustimmung des HFC ausdrücklich untersagt. Im Falle eines gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkaufs bzw. des Verkaufs mit einer Gewinner-
zielungsabsicht behält sich der HFC rechtliche Schritte gegen den betreffenden Verkäufer vor. Eintrittskarten für ermäßigungsberechtigte Zuschauer dürfen nur weitergegeben werden, wenn der Empfänger dieselben Voraussetzungen für die Ermäßigung erfüllt wie der abgebende Karteninhaber.

4. Besuch der Veranstaltungsstätten

Der Zutritt zu den Veranstaltungsstätten für die Heimspiele des HFC ist nur mit einer gültigen Ein-
trittskarte möglich. Mit einer ermäßigten Eintrittskarte ist der Zutritt nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht. Der Inhaber einer ermäßigten Eintritts-
karte ist verpflichtet, auf Verlangen den zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzulegen. Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt werden. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Veranstaltungsstätte und mit einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden.
Der Aufenthalt an der und in der Veranstaltungsstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zur Veran-
staltungsstätte unterliegt zusätzlich der dort ausgehängten Stadionordnung. Jeder Inhaber einer Ein-
trittskarte willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/
oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom HFC oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.

5. Haftungsausschluss

Der Aufenthalt an und in den Veranstaltungsstätten des HFC erfolgt auf eigene Gefahr. Der HFC bzw. seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder - begrenzt auf den vorhersehbaren, vereinstypischen Schaden - bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadensersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

6. Datenverarbeitung und Datenschutz

Für den HFC ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen selbstverständlich. Sämtli-
che personenbezogenen Daten, wie z. B.: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bank-
daten etc. werden daher unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforder-
lichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der HFC ist - soweit dies notwendig ist, um den geschlossenen Vertrag zu erfüllen - berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte zu übermitteln.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ggf. ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Halle (Saale).

8. Kontakt

Hallescher FC e. V.
Geschäftsstelle
Postfach 20 01 38
06002 Halle (Saale)

T: (0345) 444 12 93
F: (0345) 444 16 16
M: club@HallescherFC.de

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Gesamtvertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Halle (Saale), im August 2011


aktualisiert: 24.08.2011 | JS